Warum ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung notwendig?
Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, in einer geforderten Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungsfaktoren einzugehen. Seit 2013 ist diese Anforderung neben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 3) explizit im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5) gesetzlich festgeschrieben.
Mögliche Ansätze für eine psychische Gefährdungsbeurteilung sind unter anderem Workshops, Beobachtungen sowie Beobachtungsinterviews durch Experten, Impulsvorträge, Vergleich der erhobenen Ergebnisse mit Benchmarks sowie standardisierte Mitarbeiterbefragungen.
Besonders von Vorteil ist hierbei der Ansatz von standardisierten Mitarbeiter-Befragungen. Diese werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überprüfen und bilden somit die Basis für strategische Entscheidungen im Verbesserungsprozess. Insbesondere wenn noch keine Anhaltspunkte für eine psychische Fehlbelastung vorliegen bieten sich standardisierte Mitarbeiterbefragungen an, da hierdurch mögliche Handlungsfelder und Fehlbelastungen identifiziert werden können. Zudem liegt aufgrund der tiefen Analyse und Expertise der standardisierten Befragung eine hohe Messgenauigkeit vor. Eine kontinuierliche und bedarfsbezogene Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung ermöglicht daher die Messbarmachung von Belastungen und die Erhebung von repräsentativen Werten, welche einen Zeitvergleich innerhalb des Unternehmens ermöglichen.
Weitere Informationen zum Vorgehen bei einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier: mm-vorgehen-bei-einer-psychische-gefaehrdungsbeurteilung